9.
Was ist eine gesetzliche Zuzahlung?
- Die gesetzliche Zuzahlung ist mit der Rezeptgebühr in der Apotheke zu vergleichen. Sie entspricht 10% der Kassenleistung, jedoch höchstens 10€
- Bei Dauerverordnungen ist die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10% der Rechnungssumme allerdings monatlich zu entrichten, nicht einmalig pro Rezept